Tägliche News für die Hotellerie

8. Oktober 2013 | 19:05 Uhr
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Vorsicht beim Abschluss neuer Managementverträge:

Vorsicht beim Abschluss neuer Managementverträge: International vorgegebene Vertragsformate können sich schnell mit deutschem Vertragsrecht ins Gehege kommen. So ist zum Beispiel nicht überall bekannt, dass ein Hotelmanagementvertrag zumindest die Zins- und Tilgungslast des Eigentümers decken muss, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Er ist sonst wegen Sittenwidrigkeit aus wichtigem Grund kündbar, so ein BGH-Urteil. ahgz.de