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12. Januar 2015 | 11:22 Uhr
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Wenn selbstständige Mitarbeiter weisungsgebunden sind, soll

Wenn selbstständige Mitarbeiter weisungsgebunden sind, sollten sie angestellt werden: Betriebsprüfer fahnden gezielt nach Scheinselbstständigkeiten. Werden Dienst- oder Werksverträge innerhalb der Arbeitsstrukturen des Auftraggebers erbracht, Ort und Zeit vorgegeben, sind Sozialabgaben und Lohnsteuer zuzüglich Zinsen nachzuzahlen. Gastgewerbe Magazin

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