Wer Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich registrieren
Durch die Novelle des Verpackungsgesetzes können auch auf Hoteliers Verpflichtungen zukommen. Beispielsweise durch die Ausgabe von Serviceverpackungen. Das sind Verpackungen, die in der Verkaufsstätte mit Ware befüllt werden, um die Übergabe an den Endverbraucher zu ermöglichen, zum Beispiel Lunchpakete oder Ähnliches. Für diesen Fall gilt eine Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID. Dort gibt es umfangreiche Informationen zum Thema.