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9. August 2019 | 07:00 Uhr
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Mailen

"Wiederherstellungsklausel" bei Feuerversicherung zählt

Beim Brandschutz besagt das Kleingedruckte, dass im Schadensfall eine Neuwertentschädigung nur erfolgt, wenn das Gebäude an derselben Stelle und in selber Art und Weise wiedererrichtet wird. Demnach wären beim Neubau Erweiterungen und radikale Modernisierungen ausgeschlossen. Es gibt jedoch Vereinbarungen zwischen Versicherungen und Maklern, nach denen weniger strenge Kriterien angelegt werden. Tophotel

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