A&O verliert Klage gegen Holidaycheck:
A&O verliert Klage gegen Holidaycheck: Ein Bewertungsportal muss Kommentare vorab nicht auf inhaltliche Richtigkeit überprüfen, entschied der Bundesgerichtshof. Ein Gast des Berliner Hostels hatte auf Holidaycheck gepostet, dass es in dem Hotel Bettwanzen gebe, was falsch war. Nach einer Abmahnung entfernte das Portal den Kommentar. Der Hostel-Betreiber wollte jedoch erreichen, dass alle Bewertungen vor einer Veröffentlichung geprüft werden. Das sei nicht zumutbar, so der BGH. Spiegel