Anpassung des Gewerbemietrechts beschlossen
Der Bundestag hat der Änderung des Gewerbemietrechts zugestimmt, was in der Praxis den Gewerbemietern die Nachverhandlung über die Miete erleichtert, wenn sie ihre Räume, wie jetzt durch die Corona-Pandemie, nicht mehr nutzen können. Die neue Regelung begründet keinen automatischen Anspruch auf Mietminderung, Kündigung oder Mietstundung. Hogapage