Anpassung des Gewerbemietrechts beschlossen
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Der Bundestag hat der Änderung des Gewerbemietrechts zugestimmt, was in der Praxis den Gewerbemietern die Nachverhandlung über die Miete erleichtert, wenn sie ihre Räume, wie jetzt durch die Corona-Pandemie, nicht mehr nutzen können. Die neue Regelung begründet keinen automatischen Anspruch auf Mietminderung, Kündigung oder Mietstundung. Hogapage