Gema verzichtet auf Vergütungen

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Auf der Website der Gema heißt es hierzu: "Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die Gema-Vergütungen." Gema