Kein Zusatztest nach Booster-Impfung
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Interessenbekundungsverfahren Schloss Berge, Gelsenkirchen
In Gelsenkirchen-Buer besteht die Möglichkeit, das repräsentative Schloss Berge mit Gastronomie, Biergarten und Hotelzimmern zu pachten. Die stilvolle und gehobene Anlage liegt inmitten eines weitläufigen Parks. Abgabefrist für die Interessenbekundung ist der 31. Januar 2026. Mehr erfahren
Laut einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz sollen Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben bei der 2G-Plus-Regelung bundesweit von der Testpflicht befreit werden. Dies gilt 15 Tage nach erfolgter Booster-Impfung. Die Testbefreiung für dreifach Geimpfte gilt nicht für medizinische und pflegerische Einrichtungen. WDR