Denn auch die Marmelade in der Kleinstverpackung aus Plastik ist beim Frühstück künftig verboten, ebenso wie die Einwegverpackungen für Kaffeesahne, Ketchup und Mayonnaise. Nur noch für Takeaway bleiben diese Verpackungsformen erlaubt, nicht aber bei Verzehr im Restaurant des Hotels. Immerhin, dem Zuckertütchen aus Papier geht es nicht an den Kragen, es darf weiter angeboten werden. Ebenso wie in Papier verpackte Kleinstmengen für Salz oder Pfeffer.
