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2. Dezember 2014 | 18:56 Uhr
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OVG Lüneburg kippt Goslar-Matratzenmaut:

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OVG Lüneburg kippt Goslar-Matratzenmaut: Eine Bettensteuer könne zwar grundsätzlich erhoben werden, doch die Satzung sei im Fall Goslar nicht differenziert genug ausgestaltet worden. Die Höhe der Bettensteuer war nach Ferienwohnungen (75 Cent pro Nacht) und Hotelklassifizierung (90 Cent und ab vier Sternen ein Euro) gestaffelt, was die Richter als ungerecht betrachteten. Welt

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