Rheinland-Pfalz plant Anti-Airbnb-Gesetz
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Gestern hat der Landtag zum ersten Mal über das Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum debattiert. Wenn es in Kraft tritt, sollen die Gemeinden anordnen können, dass eine Wohnung wieder als solche genutzt werden muss, wenn sie im Jahr länger als zwölf Wochen an Touristen vermietet wurde. Es könnten dann Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro verhängt werden. SWR