Richterin sieht keinen Satzungsverstoß bei Haumann-Wahl
Im Streit um die vorgezogene Wiederwahl des rheinland-pfälzischen Dehoga-Präsidenten Gereon Haumann deutet sich ein juristischer Erfolg für den Dehoga an. Die Richterin sagte vor dem Landgericht Bad Kreuznach, die Zivilkammer halte den Beschluss der Delegiertenversammlung vom August 2018 für wirksam. 20 Mitglieder hatten dagegen geklagt. Pfälzischer Merkur