Veröffentlichungen auf Hygienepranger sind rechtens

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Intercompany-Funktionen in Hotels
In diesem Workshop zeigen wir Hoteliers, wie sie Buchhaltungsprozesse in Hotel-Gruppen zentral steuern – von Stammdaten über Statusübersicht hin zur Vereinfachung der Konsolidierung der Gruppen-Bilanz. Klar, digital, nachvollziehbar. Für mehr Zeit – und weniger doppelte Arbeit. Anmelden
Das Landgericht Köln hat die Musterklage eines Gastgebers und des Dehoga gegen die Veröffentlichung eines Hygieneberichts auf dem Portal Topf Secret abgewiesen. Fünf Oberverwaltungsgerichte entschieden inzwischen, dass die Behörden zur Auskunft der Kontrollergebnisse verpflichtet sind, auch wenn die Anträge über die Plattform Topf Secret gestellt wurden. AHGZ