Veröffentlichungen auf Hygienepranger sind rechtens

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Das Landgericht Köln hat die Musterklage eines Gastgebers und des Dehoga gegen die Veröffentlichung eines Hygieneberichts auf dem Portal Topf Secret abgewiesen. Fünf Oberverwaltungsgerichte entschieden inzwischen, dass die Behörden zur Auskunft der Kontrollergebnisse verpflichtet sind, auch wenn die Anträge über die Plattform Topf Secret gestellt wurden. AHGZ