Änderungen beim Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld wurde auf 70 beziehungsweise 77 Prozent erhöht und die Corona-Sonderregelung bis Ende 2021 verlängert. Der Dehoga weißt darauf hin, dass sich damit nicht automatisch der Kug-Anerkennungsbescheid verlängert und empfiehlt die "Anzeige über Arbeitsausfall" und die "Mitarbeiter-Einverständniserklärung" noch im Dezember zu verlängern. Tophotel