Dehoga-Tipps zur Frage Kurzarbeitergeld oder Entschädigung?
Angesichts noch ungeklärter Fragen sind viele Arbeitgeber im Gastgewerbe verunsichert, wie sie sich und ihre Mitarbeiter am besten im November-Lockdown absichern können. Grundsätzlich zeichne sich ab, dass das Kurzarbeitergeld auf Entschädigungsleistungen angerechnet werde, so der Verband. Worauf es ankommt, erklärt ein Dehoga-Leitfaden.