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6. November 2020 | 07:00 Uhr
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Dehoga-Tipps zur Frage Kurzarbeitergeld oder Entschädigung?

Angesichts noch ungeklärter Fragen sind viele Arbeitgeber im Gastgewerbe verunsichert, wie sie sich und ihre Mitarbeiter am besten im November-Lockdown absichern können. Grundsätzlich zeichne sich ab, dass das Kurzarbeitergeld auf Entschädigungsleistungen angerechnet werde, so der Verband. Worauf es ankommt, erklärt ein Dehoga-Leitfaden.

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