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4. Juni 2014 | 15:20 Uhr
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Die Details zum Mindestlohn: Die umstrittene Lohnuntergrenze beträgt 8,50 Euro und kommt zum 1. Januar. Sie gilt nicht für Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, Ehrenamtliche, Pflicht- und Kurzzeitpraktikanten (maximal sechs Wochen) sowie sechs Monate lang für Langzeitarbeitslose, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag gilt, bekommen den Tariflohn. hottelling.net