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21. Juli 2014 | 01:48 Uhr
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Mailen

Hohe Geldstrafen bei Verstößen gegen das neue Mindestlohng

Hohe Geldstrafen bei Verstößen gegen das neue Mindestlohngesetz: Mit bis zu 500.000 Euro müssen Hoteliers bei Nichtbeachtung rechnen. Überstunden- und Schichtzulagen dürfen wie auch Auslagenvergütungen nicht beim Nachweis der Mindestlohnzahlung einbezogen werden. wiwo.de

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