News für die Hotellerie

Hohe Geldstrafen bei Verstößen gegen das neue Mindestlohng

Hohe Geldstrafen bei Verstößen gegen das neue Mindestlohngesetz: Mit bis zu 500.000 Euro müssen Hoteliers bei Nichtbeachtung rechnen. Überstunden- und Schichtzulagen dürfen wie auch Auslagenvergütungen nicht beim Nachweis der Mindestlohnzahlung einbezogen werden.