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31. Mai 2024 | 07:00 Uhr
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Keine Angst vor Assistenzhunden im Hotel

Nicht in jedem Hotel sind Hunde erlaubt. Ob die Vierbeiner Zugang zum Hotel haben, liegt im Ermessen des Hotels. Eine Ausnahme gilt für sogenannte Assistenzhunde. Frank Denker, Chef des Dehoga Lübeck erklärt die Rechtslage und weist darauf hin, wie Assistenzhunde vom Hotelier erkannt werden können.

Assistenzhund Hund Foto iStock Viktor Aheiev

Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz regelt den Umgang mit Assistenzhunden

"Seit 2021 regelt das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz, dass Menschen mit Behinderungen grundsätzlich von ihren Assistenzhunden begleitet werden dürfen und ihnen der Zutritt beispielsweise zu Einrichtungen des Hotel- und Gaststättengewerbes nicht verweigert werden darf", führt Denker aus. Doch dies ist mancherorts noch nicht bekannt, sodass immer wieder in Betrieben auf das Hausrecht hingewiesen und auch Assistenzhunden der Zugang versagt wird. Dabei haben Assistenzhunde einen wichtigen Job für ihren Menschen und sind als solche einfach zu erkennen.

Wie kann man Assistenzhunde erkennen?

Diese Hunde sind an einer Kenndecke, einem Halstuch, einem Führgeschirr mit der Aufschrift "Assistenzhund" oder durch eine Plakette zu erkennen. Der Halter oder die Halterin verfügt über eine Bescheinigung über die Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaft vom Landesamt für soziale Dienste.

Die im Jahr 2023 in Kraft getretene "Assistenzhundeverordnung" sieht ein einheitliches Kennzeichen für Assistenzhunde und einen Ausweis für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vor. Beides wird nur staatlich anerkannten oder zertifizierten Assistenzhunden erteilt. So ist leicht erkennbar, dass die Hunde in Begleitung der Menschen mit Behinderungen gut ausgebildete und offiziell anerkannte Assistenzhunde sind.

Hier können Sie sich weiter informieren

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.pfotenpiloten.org, www.assistenzhundezentrum.de und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de in der Rubrik Soziales – Teilhabe und Inklusion.

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