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5. März 2014 | 17:50 Uhr
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Vor der Kündigung kommt die Abmahnung:

Vor der Kündigung kommt die Abmahnung: Sie hat das Ziel, den Mitarbeiter auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihn zu warnen. Es muss jedoch klar hervorgehen, welche Vorwürfe im Raum stehen. ahgz.de  

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