Deutschland oder Absurdistan?
Dass sich ein Vorstand einer Hotel-Gruppe über zu viel Verbraucherschutz beklagt, kann kaum überraschen. Allerdings fällt es leicht, die Meinung von Otto Lindner zu teilen. Er prangert die zu befürchtenden Modalitäten der „Zahlungsdiensterichtlinie II“ und andere Merkwürdigkeiten an. Dass das „Verbraucherstreitbeilegungsgesetz“ im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, mag man kaum glauben, verlangt es doch von Hoteliers, auf ihrer Website über ihre Bereitschaft zur Teilnahme an gesetzlich normierten Schlichtungsverfahren zu informieren. IHA