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16. April 2015 | 14:07 Uhr
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Erst lesen, dann bewerten:

Erst lesen, dann bewerten: Die Urlauber waren mit ihrem Pariser Apartment alles andere als zufrieden und entsprechend fiel ihre Online-Bewertung desselben aus. Im Kleingedruckten des Vermittlungsvertrags stand allerdings, dass negative Kommentare etwa bei Vergleichsportalen oder in Blogs nicht erlaubt sind. Ein US-Gericht ließ die Klage des Eigentümers zu, und so finden sich die beiden Paare demnächst vor dem Kadi wieder. Stern