Erst lesen, dann bewerten:
Erst lesen, dann bewerten: Die Urlauber waren mit ihrem Pariser Apartment alles andere als zufrieden und entsprechend fiel ihre Online-Bewertung desselben aus. Im Kleingedruckten des Vermittlungsvertrags stand allerdings, dass negative Kommentare etwa bei Vergleichsportalen oder in Blogs nicht erlaubt sind. Ein US-Gericht ließ die Klage des Eigentümers zu, und so finden sich die beiden Paare demnächst vor dem Kadi wieder. Stern