Kein ermäßigter Sex:
Kein ermäßigter Sex: Wer Zimmer an Prostituierte vermietet, muss 19 Prozent Umsatzsteuer abführen. Der ermäßigte Satz von sieben Prozent findet keine Anwendung, weil Sex keine Beherbergung ist, sondern eine gewerbliche Tätigkeit – zumindest bei Prostituierten. Diese wohnten nämlich nicht nur in den Zimmern sondern gingen dort ihrem Beruf nach, urteilt der Bundesfinanzhof. taz.de