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25. Oktober 2013 | 10:36 Uhr
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Kein ermäßigter Sex:

Kein ermäßigter Sex: Wer Zimmer an Prostituierte vermietet, muss 19 Prozent Umsatzsteuer abführen. Der ermäßigte Satz von sieben Prozent findet keine Anwendung, weil Sex keine Beherbergung ist, sondern eine gewerbliche Tätigkeit – zumindest bei Prostituierten. Diese wohnten nämlich nicht nur in den Zimmern sondern gingen dort ihrem Beruf nach, urteilt der Bundesfinanzhof. taz.de

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