Macht der Gewohnheit
16-mal hat der Angeklagte in der Schweiz, Österreich und Deutschland in Hotels die Zeche geprellt und dreizehn Diebstähle begangen. Der Richter war der Auffassung, dass er die Taten nicht gewerbsmäßig, sondern als Gelegenheitstäter begangen hat. Der materielle Schaden für die Hotels ist vergleichsweise gering: 1.737,39 Euro und 2.318,90 Schweizer Franken. Freundlicherweise hat der Herr angebllich immer brav Name und Adresse angegeben und somit der Staatsanwaltschaft die Arbeit erleichtert. Jetzt bekommt er für zweieinhalb Jahre Kost und Logis auf Staatskosten. Es sei denn, die Schweiz nimmt seinen Asylantrag an. Schräg. Südkurier