Milchmädchenrechnung
Ein Unternehmen für Hotelservices muss einem "Zimmerjungen" nachträglich 7.500 Euro Lohn und 6.000 Euro Abfindung überweisen. Der Arbeitgeber hatte für die Reinigung der Zimmer eines Düsseldorfer Nobelhotels 30 sowie für Suiten 45 Minuten angesetzt und sich Stundenzettel blanko unterschreiben lassen. Tatsächlich habe die Arbeit aber etwa doppelt so lange gedauert. Also hieß es im vor dem Landesarbeitsgericht NRW geschlossenen Vergleich: nachzahlen, bitte! Kölner Stadt-Anzeiger