Neues aus Schilda
In Dresden müssen die Hotels eine Bettensteuer für touristische Übernachtungen zahlen. Corona-bedingt waren diese jedoch verboten. Auf der Website der Stadt ist hierzu zu lesen: "Wir bitten zu beachten, dass die Pflicht der Betreiber von Beherbergungseinrichtungen zur Anmeldung und Entrichtung der Beherbergungssteuer weiterhin bestehen bleibt. Für den Fall, dass keine steuerpflichtigen Beherbergungen stattgefunden haben, erfolgt die Anmeldung mit 0,00 Euro." AHGZ