Schnitzel: ja, Filet: nein!
Ein Fachausschuss der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission befasst sich mit der Benennung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln. Demnach können "Schnitzel", "Bratwurst" und "Frikadelle" für vegetarisch-vegane Fleischalternativen verwendet werden. Begriffe die Fleischteilstücke beschreiben wie "Filet" oder "Schinken" sollen nicht erlaubt sein, genau wie Bezeichnungen mit Anlehnungen an Tierarten (Hühnchen, Rind). Einige Produkte erfordern verbale Verrenkungen wie die "vegane Tofu-Wurst nach Salami-Art". Aber vermutlich wird es den meisten Wurscht sein, wie man dazu sagt. Gastgewerbe Magazin