Banken schaffen einheitliche Gebühren für Electronic-Cash
Banken schaffen einheitliche Gebühren für Electronic-Cash ab: Dazu haben sie sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, für das die bestehende Vereinbarung eine Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Bislang zahlen die Akzeptanzstellen einheitlich 0,3 Prozent Gebühren, künftig werden sie je nach Bank unterschiedlich hoch ausfallen. hotellerie.de