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15. Oktober 2020 | 15:07 Uhr
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Beherbergungsverbot in mehreren Bundesländern gekippt

Sachsen hebt das Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten auf. Das entscheid die Landesregierung. In Baden-Württemberg setzte der Verwaltungsgerichtshof das Verbot mit sofortiger Wirkung außer Kraft. Auch für Niedersachsen erklärte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg das Verbot für unverhältnismäßig. In Schleswig-Holstein hat das Übernachtungsverbot vor Gericht dagegen Bestand.

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Die Einschränkung werde für innerdeutsche Urlauber aus Corona-Risikogebieten am Samstag aufgehoben, teilte die sächsische Landesgesundheitsministerin Petra Köpping mit. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer begründete die Aufhebung des Beherbergungsverbots damit, dass sie Menschen treffe, "die nichts mit der Krankheit zu tun haben“. Die Art der Ausgestaltung sei "nicht verhältnismäßig", kritisierte er.

Zuvor hatte bereits der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim das Beherbergungsverbot wegen Unverhältnismäßigkeit vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nach seiner Auffassung greift das Beherbergungsverbot in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein und ist daher "voraussichtlich verfassungswidrig“. Den Eilantrag, der zu dem Richterspruch führte, hatte eine Familie aus dem als Risikogebiet geltenden Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen gestellt. Sie hatte eine Unterkunft im Kreis Ravensburg gebucht.

Testergebnisse oft nicht rechtzeitig verfügbar

Die Familie mit ihren drei Kindern erklärte, sie habe allein für die gebuchte Unterkunft mehr als 2.000 Euro ausgegeben. Durch das Beherbergungsverbot werde der Urlaub unmöglich, weshalb das Verbot unverhältnismäßig sei. Dabei machte sie geltend, dass die Möglichkeit der Vorlage eines maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Tests Menschen aus Regionen mit schlechten Testkapazitäten diskriminiere. Es sei der Familie bei vorherigen Tests nie gelungen, innerhalb von weniger als 72 Stunden an ein Testergebnis zu gelangen. Außerdem müsse die Familie den Test privat bezahlen, was zu Kosten von 774,55 Euro für alle fünf Familienmitglieder führe.

Ähnlich äußerte sich am Donnerstagnachmittag auch das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen. Die Richter in Lüneburg halten das Verbot für rechtswidrig. In den drei Bundesländern müssen Hoteliers daher mit sofortiger Wirkung keine Gäste aus inländischen Risikogebieten mehr abweisen.

In Schleswig-Holstein hat das Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot dagegen abgelehnt. Eine Familie aus Recklinghausen, die ab heute auf Sylt Urlaub machen wollte, hatte ihn gestellt. Angesichts der rasant steigenden Corona-Zahlen könne eine Aussetzung des Beherbergungsverbots zu einer Gefährdung des öffentlichen Gesundheitswesen führen, schreibt die "Tagesschau". Auch der vorgeschriebene Test sei finanziell zumutbar.

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