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5. September 2022 | 07:00 Uhr
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Bewertungsportal muss Bewertung durch Gast nachweisen

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Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels

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Nur tatsächliche Gäste dürfen Hotels und Restaurants auf Bewertungsportalen bewerten. Wenn ein Gastgeber behauptet, dass einer Bewertung kein Gästekontakt zugrunde liege, muss das Portal nachweisen, dass der Bewerter tatsächlich Gast des Hotels oder Restaurants war. Ansonsten sei die Bewertung rechtswidrig. Das entschied der Bundesgerichtshof bei einem Streit zwischen einem Ferienpark und einem Online-Reiseportal. LTO

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