Bewertungsportal muss Bewertung durch Gast nachweisen
Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels
Visionär und Top-Speaker Dietmar Dahmen inspiriert mit radikaler Kundenzentrierung und Transformation. Entdecken Sie, wie Hotels den „Hai des Wandels“ sicher reiten. Live beim QR REDEBEDARF „NextGuest: data. travel. future.“ am 23. Oktober 2025 in Frankfurt – kostenfrei für Hoteliers! Information & Anmeldung
Nur tatsächliche Gäste dürfen Hotels und Restaurants auf Bewertungsportalen bewerten. Wenn ein Gastgeber behauptet, dass einer Bewertung kein Gästekontakt zugrunde liege, muss das Portal nachweisen, dass der Bewerter tatsächlich Gast des Hotels oder Restaurants war. Ansonsten sei die Bewertung rechtswidrig. Das entschied der Bundesgerichtshof bei einem Streit zwischen einem Ferienpark und einem Online-Reiseportal. LTO