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5. Juni 2020 | 07:00 Uhr
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Bund übernimmt Betriebskosten von kleinen Unternehmen

Die Koalition hat sich gestern auf das lang ersehnte Konjunkturpaket geeinigt. Es gelte zwar für alle Branchen, den Besonderheiten von Reisebüros, Hotels und Gastronomie sei aber Rechnung getragen worden. Unter anderem übernimmt der Bund als Überbrückungshilfe für drei Monate einen Großteil der betrieblichen Fixkosten, wenn der Umsatz erheblich eingebrochen ist.

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In dem Beschluss des Koalitionsschusses unter der Überschrift „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ heißt es unter anderem:

„Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50% fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.

Erstattet werden bis zu 50% der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50% gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70% können bis zu 80% der fixen Betriebskosten erstattet werden.

Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten.

Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.“

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