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18. Dezember 2014 | 08:18 Uhr
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Mailen

Bundesverfassungsgericht streicht Steuervorteil für Firmene

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Interessenbekundungsverfahren Schloss Berge, Gelsenkirchen

In Gelsenkirchen-Buer besteht die Möglichkeit, das repräsentative Schloss Berge mit Gastronomie, Biergarten und Hotelzimmern zu pachten. Die stilvolle und gehobene Anlage liegt inmitten eines weitläufigen Parks. Abgabefrist für die Interessenbekundung ist der 31. Januar 2026. Mehr erfahren

Bundesverfassungsgericht streicht Steuervorteil für Firmenerben: "Die Privilegierung betrieblichen Vermögens ist unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift", entschieden die Karlsruher Richter. Die Bundesregierung muss nun das Gesetz überarbeiten. AHGZ

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