Bundesverfassungsgericht streicht Steuervorteil für Firmene
Bundesverfassungsgericht streicht Steuervorteil für Firmenerben: "Die Privilegierung betrieblichen Vermögens ist unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift", entschieden die Karlsruher Richter. Die Bundesregierung muss nun das Gesetz überarbeiten. AHGZ