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13. April 2021 | 15:33 Uhr
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Corona-Notbremse: Kein Tourismus bei Inzidenz über 100

Das Bundeskabinett hat sich auf einheitliche Corona-Maßnahmen geeinigt. Ab einem Inzidenzwert von 100 soll eine nächtliche Ausgangssperre greifen. Sämtliche touristische Übernachtungsangebote, die Öffnung von Gastronomie, Theatern, Museen oder Zoos werden dann untersagt.

Corona-Notbremse

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sollen vereinheitlicht werden

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Geöffnet werden dürfen bei einem Wert von mehr als 100 Corona-Neuinfektionen binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohner lediglich Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen und gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig beherbergter Personen dienen. Die Hotellerie darf weiterhin nur Geschäftsreisende beherbergen. Offen bleiben dürfen gastronomische Angebote für obdachlose Menschen; auch die Bewirtung von Fernbusfahrern sowie Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen bleiben gestattet. Die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum Mitnehmen soll ebenso weiterhin erlaubt bleiben.

Vorgesehen ist zudem eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Die Angehörigen eines Haushalts dürfen sich dann zudem nur noch mit einem weiteren Menschen treffen. Maximal dürfen fünf Menschen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.

Baumärkte dicht, Friseure offen

Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen wieder schließen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Geöffnet bleiben Dienstleistungsbetriebe, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, und Friseurläden.

Sport soll nur als kontaktlose Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie dürfen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader; aber weiterhin nur ohne Zuschauer.

Für Schulen gilt eine Inzidenz von 200

Präsenzunterricht soll nur noch mit zwei Corona-Tests pro Woche gestattet werden. Die Schulen müssen ihn einstellen, wenn drei Tage in Folge der Inzidenzwert von 200 überschritten wurde. Das gilt auch für Berufsschulen, Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Die Bremse gilt auch für Kitas, die Länder können aber Notbetreuung ermöglichen. Die bezahlten Kinderkrankentage, die Eltern auch zur Betreuung der Kinder bei Schul- und Kitaschließungen in Anspruch nehmenkönnen, soll pro Elternteil von derzeit 20 auf 30 Tage erhöht werden.

Die neuen Regeln sollen nun in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Die ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer ist nicht erforderlich. Der Bundesrat könnte allerdings Einspruch einlegen. Die Gesetzesänderung soll nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag gelten. Das gilt aktuell bis zum 30. Juni.

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