Tägliche News für die Hotellerie

25. November 2020 | 16:10 Uhr
Teilen
Mailen

EU-Parlament macht Weg für Verbandsklagen frei

Am Dienstag verabschiedete das Europäische Parlament die neue EU-Verbandsklagen-Richtlinie. Sie sieht weitreichende Sammelklagen vor, mit denen Verbraucherverbände Schadensersatz und andere Leistungen an Verbraucher einklagen können. Das freut Verbraucherschützer und sorgt Vertreter der Branchenverbände.

Europa-Flagge

Verbände können nun direkt auf Zahlung an Verbraucher klagen

Anzeige
Texas

Malta-Fans aufgepasst: Themenwoche MALTA in Counter vor9

Ein Urlaub nach Malta ist viel mehr als Sonne und Meer. Historische Schauplätze, kleine Dörfer, eine mediterrane Küche mit einem Hauch von Orient und wunderschöne Buchten. Viele nützliche Reisetipps rund um Malta haben wir in unserer Themenwoche in Counter vor9 für Sie zusammengestellt. Jetzt beim Gewinnspiel mitmachen und eine Reise nach Malta gewinnen!

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), ist sichtlich erfreut: „Die Richtlinie ist ein weiterer Meilenstein für den Verbraucherschutz in Europa und wird für mehr juristische Waffengleichheit zwischen geschädigten Verbrauchern und Unternehmen sorgen“, sagt er. Der Hintergrund: Verbände können nun direkt auf Zahlung an Verbraucher klagen, ohne dass diese noch einmal selbst klagen müssen. Das verbessere „die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher sehr deutlich“ so Müller. Die Bundesregierung müsse nun die jüngst in Deutschland eingeführte Musterfeststellungsklage reformieren und in Einklang mit der neuen EU-Verbandsklage bringen, fordert der VZBV-Chef.

Dagegen hatten sich Industrieverbände wie der DRV schon im Vorfeld der Entscheidung, nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Verbandsklage im Verbraucherschutz, skeptisch gezeigt. "Verbraucherschutz ist wichtig, aber bei einem so weitgehenden Instrument einer Sammelklage, bei der für eine Vielzahl von Verbrauchern Schadenersatz eingeklagt werden kann, wünschen wir uns strengere Klagevoraussetzungen. Unternehmen der Reisewirtschaft könnten erhebliche Schäden erleiden – umso mehr, wenn wie in der Vergangenheit unberechtigte Ansprüche massenweise erhoben werden", sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig Ende 2019.

Strenge Kriterien, wie der Nachweis der Seriosität und die Freiheit von Interessenkonflikten, gebe es für diese Verbände nur in einigen Fällen, so Fiebig. Zudem könnten Verbände auch ad hoc gegründet werden. Zu befürchten sei daher, dass ein Geschäftsfeld für unseriöse Organisationen entstehe.

Kennen Sie schon den täglichen Podcast von Reise vor9? Alles Wichtige für Reiseprofis in drei Minuten. Einfach mal reinhören:

Sie haben der Darstellung dieses Inhalts nicht zugestimmt. Mit Ihrer Erlaubnis wird der Inhalt angezeigt. Dann werden bestimmte Daten an eine dritte Partei übermittelt.

Zeige Podigee-Inhalte Podigee-Inhalte ausblenden
Anzeige Reise vor9