Großveranstaltungen bleiben bis zum Jahresende untersagt
Das ist ein Ergebnis der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder vom Donnerstag. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sind, dürfen bis mindestens Ende Dezember nicht stattfinden.
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Für Großveranstaltungen stehen die Chancen in diesem Jahr schlecht. Sie bleiben verboten, sofern die Einhaltung von Hygieneregeln und Kontaktverfolgung nicht möglich sind. Über Möglichkeiten, Karnevalsveranstaltungen durchzuführen und Weihnachtsmärkte abzuhalten, soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Wegen der möglichen Zulassung von Zuschauern zu Fußballspielen soll eine Arbeitsgruppe bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen. Bis dahin bleiben Zuschauer untersagt.