Illegales Domain-Grabbing macht Hoteliers zu schaffen:
Illegales Domain-Grabbing macht Hoteliers zu schaffen: Webseiten, die den Namen eines Hotels beinhalten, Besucher der Seite jedoch zu einer externen Reservierungszentrale leiten, greifen Provisionen ab. Rechtsanwalt Peter Hense sieht hierin eine strafbare Verletzung von Marken- und Kennzeichnungsrechten und nimmt OTAs in die Pflicht. ahgz.de