Keine Airbnb-Vermietungen mehr in Innsbruck
Grund sind Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro, die Bürgermeister Georg Willi für illegale Wohnungsvermieter angekündigt hat. Ferienwohnungen dürfen dagegen weiter online angeboten werden, wenn sich im Haus weniger als vier Unterkünfte und insgesamt maximal zwölf Betten befinden. Außerdem muss der Vermieter dort selbst den Hauptwohnsitz haben. Hogapage