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Lokführerstreik ist rechtens und geht weiter: Die Bahn ist mit dem Versuch, den viertägigen Ausstand mit einer einstweiligen Verfügung zu stoppen, vor dem Arbeitsgericht Frankfurt gescheitert. Zuvor hatten beide Parteien einen Vergleich der Richterin abgelehnt. Die Bahn will nun in Berufung gehen. Das Landesarbeitsgericht beschäftigt sich heute Vormittag mit dem Fall. Spiegel