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15. Februar 2024 | 07:00 Uhr
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Nächste Runde im Streit um Gault & Millau Lizenzrechte

Ein weiteres Kapitel in der Schlammschlacht um die deutschen Lizenzrechte des Gastronomieführers Gault & Millau: Trotz juristischer Niederlage vor dem OLG Düsseldorf sieht sich der Lizenzgeber weiter im Recht und versucht dem deutschen Lizenznehmer Henris Edition die Nutzung der Marke zu verbieten. 

In Deutschland wird sowohl ein Gault & Millau Weinguide als auch ein Restaurantguide von Henris Edition publiziert

Patrick Hayoun, CEO der Gault & Millau International SA aus Genf, betonte gegenüber Hotel vor9: "Wir werden die Webseite nicht wieder aktivieren". Der Lizenzgeber der bekannten Restaurant- und Weinverkostungsmarke hatte seinem deutschen Lizenznehmer Henris Edition kurzerhand die Webseite abgeklemmt, da man den Standpunkt vertritt, dass der Vertrag durch die Kündigung beendet sei.

Jedoch hatte das OLG Düsseldorf die Vorwürfe, die Gault & Millau International gegenüber dem Lizenznehmer erhoben hat, vollumfänglich zurückgewiesen und den Vertrag als weiterhin wirksam erklärt. Dessen ungeachtet betont Gault & Millau in einer Presseerklärung, Henris würde die Marke weiterhin ohne jede rechtliche Grundlage nutzen. "Damit wurde ein neuerlicher Konflikt eröffnet. Die laufenden Verfahren werden nun in der Schweiz fortgesetzt."

Ein neues Verfahren in der Schweiz wird angestrengt

In der Presserklärung heißt es weiter: "Es ist überaus wichtig, sich dessen bewusst zu sein, dass jeder, der Markenrechte missbraucht oder eine Marke unrechtmäßig nutzt, die entsprechenden juristischen Konsequenzen tragen muss. Die Marke Gault & Millau als international anerkanntes Symbol für höchste Exzellenz wird keinerlei Schädigung ihres guten Rufs tolerieren, sondern diese unnachgiebig verfolgen."

Der deutsche Herausgeber Hans Fink, der die Rechte im Februar 2022 von Burda übernommen hatte, sieht dem Verfahren in der Schweiz gelassen entgegen. "Eine solche gerichtliche Klärung dürfte eher Jahre als Monate dauern. Stand jetzt verfügen wir über die Lizenz in Deutschland und werden unsere publizistischen Aktivitäten weiter betreiben." Zu diesem Zweck hat er eine eigene Webseite freigeschaltet, auf der sein Gault & Millau-Medienangebot weiter dargestellt wird.

Finks Anwälte wiederum haben nun eine Abmahnung in die Schweiz gesendet und fordern eine Unterlassungserklärung. "Die geäußerten Vorwürfe, die ja durch das OLG nicht bestätigt wurden, müssen unterbleiben. Wird die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben, ziehen wir vor Gericht."

Pascal Brückmann

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