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1. Juni 2025 | 09:15 Uhr
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So können sich Hoteliers der Klage gegen Booking anschließen

Für Booking.com ist das Worst-Case-Szenario eingetreten. Alle Hotels in Europa sind über die großen Hotelverbände aufgerufen, sich risikofrei einer gut organisierten Sammelklage gegen die mächtige Buchungsplattform anzuschließen. Hotel vor9 erklärt, was Hoteliers jetzt wissen müssen.

Booking.com Booking

Die Sammelklage soll am Firmensitz von Booking.com in Amsterdam eingereicht werden

Die Nachricht, dass sich sämtliche bedeutenden Hotelverbände in Europa zusammenschließen und eine große Sammelklage gegen Booking.com vorbereiten, ist nach wie vor das bestimmende Thema. Doch was bedeutet das für die einzelnen Unternehmer, was müssen Hoteliers jetzt wissen? Hotel vor9 hat die wichtigsten Fragen von Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschlands (IHA), beantworten lassen:

Wie kann ich mich als Hotelier an der Klage beteiligen?

Jeder Hotelbetreiber in Europa kann sich über die Website https://www.mybookingclaim.com/de/ registrieren.

Welche Angaben muss ich machen, werden etwa meine Umsätze abgefragt?

Neben den offiziellen Firmenangaben werden die Hotels gebeten, zum Nachweis ihrer Geschäftsbeziehung und als Anhaltspunkt für die Schadensermittlung die Kommissionsrechnungen von Booking.com auf dem Portal hochzuladen.

Wenn ich mehrere Hotelbetriebe habe, muss ich mich für jedes Haus einzeln registrieren?

Es können auch mehrere Betriebe unter einer Registrierungsnummer laufen, wenn sie zu einer gemeinsamen Gesellschaft gehören.

Entstehen mir im Rahmen der Klage irgendwelche Kosten?

Nein. Die Teilnahme ist komplett risiko- und kostenlos, dank der Deckung durch einen Prozessfinanzierer.

Was passiert, wenn Booking den Prozess gewinnt?

Dann erhält das Hotel selbstverständlich keinen Schadensersatz, aber auch weiterhin keine Rechnung.

Erfährt Booking davon, wenn ich mich der Klage anschließe?

Ja, Booking.com hat selbstverständlich das Recht zu erfahren, welches Hotel Schadensersatz vom Unternehmen begehrt.

Kann Booking meinen Vertrag kündigen, wenn sie doch davon erfahren?

Nein. Selbstverständlich darf Booking.com keinerlei Repressalien gegen die teilnehmenden Hotels anwenden. Aus naheliegenden Gründen wäre Booking.com auch mehr als schlecht beraten, so etwas auch nur in Erwägung zu ziehen. In den schon seit 2020 andauernden Verfahren in Amsterdam und Berlin hatten wir diesbezüglich jedenfalls keinerlei Beschwerden seitens der teilnehmenden deutschen Hotels.

Wie viele Hotels in Deutschland haben sich bislang registriert?

An der bisherigen Initiative "daBeisein" haben sich im Jahr 2020 rund 2.000 deutsche Hotels beteiligt. Wer bislang noch nicht mitgemacht hat, kann sich nun bei der europäischen Initiative registrieren.

Lohnt sich die Klage für mich überhaupt, wenn sich europaweit viele Zehntausende Hotels an der Klage beteiligen?

Mit jedem teilnehmenden Hotel wird die einzufordernde Schadenssumme größer. Der zu erstreitende Betrag der Schadensersatzleistung wird unter den teilnehmen Hotels in Relation zu den in der Vergangenheit an Booking.com geleisteten Kommissionszahlungen aufgeschlüsselt und aufgeteilt werden. Es lohnt sich also in jedem Fall, teilzunehmen. Je mehr Hotels es werden, umso besser.

Ich möchte mich prinzipiell der Klage anschließen, habe aber zuvor doch noch individuelle Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Auf der zentralen Website https://www.mybookingclaim.com/de/ finden sich stets aktualisiert auch Antworten auf die FAQ. Wenn dennoch Fragen verbleiben, können sich Hoteliers gerne vertrauensvoll an das Team des Hotelverbandes Deutschland (IHA) unter office@hotellerie.de wenden, gleich ob sie IHA-Mitglied sind oder nicht.

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