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28. Mai 2025 | 16:44 Uhr
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Europäische Hoteliers starten Millionenklage gegen Booking

Ein breites Bündnis aus 25 Hotelverbänden formiert sich mit einer europaweiten Sammelklage gegen Booking.com. Die Branche geht damit geschlossen juristisch gegen jahrelange Wettbewerbsbeschränkungen durch Paritätsklauseln vor und will Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe geltend machen. Hoteliers sind aufgerufen, sich der Sammelklage anzuschließen.

Booking Webseite Buchungsplattform

Die Verbände rufen alle Hotels dazu auf, sich der Sammelklage gegen Booking.com anzuschließen

Europas Hotellerie geht gemeinsam gegen Booking.com vor: In einer bislang beispiellosen Aktion bündeln mehr als 25 nationale Hotelverbände ihre Kräfte, um sich mit einer Sammelklage gegen die Marktmacht der Online-Buchungsplattform zur Wehr zu setzen. Koordiniert wird das Verfahren von der Stiftung Hotel Claims Alliance, unterstützt vom europäischen Dachverband Hotrec. Die Klage richtet sich gegen die jahrelange Anwendung sogenannter Paritätsklauseln, die Hoteliers daran hinderten, über eigene Kanäle bessere Preise oder Verfügbarkeiten anzubieten.

Diese Klauseln hatten bereits im Jahr 2015 die Aufmerksamkeit des Bundeskartellamts auf sich gezogen. Die Behörde stellte damals fest, dass Booking.com mit ihrer Anwendung gegen das Kartellrecht verstößt und den Wettbewerb zum Nachteil der Hotellerie massiv einschränkt. Dennoch blieb eine Einigung mit Booking.com auf Entschädigungszahlungen aus. Stattdessen versuchte die Plattform, sich per negativer Feststellungsklage in den Niederlanden gegen mögliche Ansprüche deutscher Hoteliers zu wehren – eine Strategie, die hunderte Gerichtsverfahren auslöste.

Ein entscheidender Wendepunkt kam am 19. September 2024: Der Europäische Gerichtshof bestätigte in der Rechtssache C-264/23 die Rechtsauffassung des Bundeskartellamts und stellte klar, dass die Paritätsklauseln von Booking.com gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Dieses Urteil bildet nun die Grundlage für die europaweite Sammelklage, die betroffenen Hotels die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ermöglichen soll.

Über die Sammelklage wird in den Niederlanden verhandelt

Die Klage wird vor niederländischen Gerichten eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung zu gewährleisten. Alle betroffenen Hotels in Europa – mit Ausnahme jener, die bereits Teil bestehender Verfahren wie der deutschen "daBeisein"-Initiative sind – können sich bis zum 31. Juli 2025 online unter www.mybookingclaim.com registrieren. Angesprochen fühlen dürfen sich mutmaßlich fast alle Hotels in Europa. Denn es gilt nur eine einzige Frage zu beantworten, die in großen Lettern auf der Webseite prangt: "Hat Ihr Hotel zwischen 2004 und 2024 Gäste über Booking.com empfangen? Dann wurde Ihr Betrieb vermutlich durch überhöhte Provisionen geschädigt – und könnte Anspruch auf Schadensersatz haben."

Der Schaden durch die Paritätsklauseln ist laut den Hotelverbänden erheblich, entsprechend dürfte sich am Ende die gesammelten Schadenersatzforderungen auf hohe Millionenbeträge summieren: Hotels mussten laut Hotrec überhöhte Provisionen zahlen, ihre unternehmerische Freiheit wurde beschnitten, und direkte Kundenbeziehungen wurden erschwert, heißt es von Hotrec. Gerade kleinere und unabhängige Betriebe hätten besonders unter dieser Marktverzerrung gelitten.

Die Klage wird von einem Team aus erfahrenen und anerkannten Wettbewerbsrechtlern, Prozessanwälten und Ökonomen geführt, die bereits das erfolgreiche EuGH-Urteil vom 19. September 2024 erreicht haben.

Kommunikativer Totalschaden für Booking.com

Für Booking ist die geschlossene Gegenwehr sämtlicher europäischer Hotelverbände ein kommunikativer Totalschaden. Und der Aufruf, dass sich alle Hoteliers der Sammelklage anschließen können und mögen, treibt die mächtige Buchungsplattform weiter in die Defensive. Gegenüber Hotel vor9 legt Booking Wert auf die Feststellung , dass "uns keinerlei Informationen über europaweite rechtliche Schritte von Hotels vorliegen." Zudem "möchten wir darauf hinweisen, dass die aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gezogenen Schlussfolgerungen, auf die sich der Verband Hotrec in seiner Pressemitteilung bezieht, falsch und irreführend sind."  

Laut Booking bezieht sich das Urteil des Europäischen Gerichtshof spezifisch auf Fragen, die vom Amsterdamer Gericht im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen Booking.com und einigen deutschen Hotels gestellt wurden, bei dem es um die Rechtmäßigkeit von Preisparitätsklauseln in Deutschland zwischen 2006 und 2016 gegangen sei. Booking weiter: "Das Gericht kam nicht zu dem Schluss, dass die deutschen Preisparitätsklauseln von Booking.com wettbewerbswidrig waren oder Auswirkungen auf den Wettbewerb hatten. Das Amsterdamer Gericht wird nun eine Entscheidung speziell zu den deutschen Paritätsklauseln treffen müssen."

Pascal Brückmann

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