Die Abschaffung des Meldescheins für inländische Hotelgäste bringt laut Dehoga-Präsident Guido Zöllick der Hotellerie nur begrenzte Entlastung, da 42 Prozent der inländischen Übernachtungen auf Heilbäder, Kur- und Tourismusorte entfallen, wo die Meldepflicht weiterhin bestehen bleibt, um Abgaben wie die Kurtaxe zu erheben. Hinzu komme, dass der Meldeschein weiterhin für die ausländischen Gäste benötigt wird, die rund 20 Prozent der Übernachtungen ausmachen. AHGZ