Tägliche News für die Hotellerie

8. Juli 2020 | 17:26 Uhr
Teilen
Mailen

Überbrückungsgeld kann ab nächster Woche beantragt werden

Unternehmen, die in der Coronakrise erhebliche Umsatzeinbußen haben, können nun Überbrückungshilfen des Bundes in Anspruch nehmen. Sie werden in drei Etappen im Juli, August und September ausbezahlt. 

Geld Euroscheine iStock Delpixart

Von nächster Woche an können Unternehmen Überbrückungshilfen beantragen lassen. Das müssen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer tun 

Seit Mittwoch können sich Wirtschaftsprüfer und Steuerberater auf der Online-Plattform des Bundeswirtschaftsministeriums registrieren. Voraussichtlich von der nächsten Woche an sollen sie für Unternehmen entsprechende Anträge stellen können. Die Unternehmen selbst können diese Anträge nicht stellen. Mit ersten Auszahlungen könnten die betroffenen Unternehmen ab der letzten Juli-Woche rechnen, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Die Hilfen stehen Unternehmen aller Branchen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro offen. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Höhe der Umsatzeinbußen. Vergleichsmaßstab ist dabei der Vorjahresumsatz. Die Überbrückungshilfe erstattet 80 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent, 70 Prozent der Fixkosten bei 50 und bis zu 70 Prozent Umsatzeinbruch und 40 Prozent der Fixkosten bei 40 und bis zu 50 Prozent Umsatzeinbruch.

Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern können maximal 9.000 Euro erhalten. Bei weniger als zehn Mitarbeitern werden höchstens 15.000 Euro ausgezahlt. Unternehmer, die zwischen elf und 249 Mitarbeitern beschäftigen, können mit bis zu 150.000 Euro rechnen.

Was nach Ablauf des auf drei Monate begrenzten Programms passiert, ließ Minister Altmaier zunächst offen.

Anzeige Reise vor9