Versicherung muss Kosten für Corona-Schließung nicht tragen
Versicherungen gegen Betriebsschließung haften nur für durch Corona oder andere Krankheiten bedingte Umsatzausfälle, wenn dies explizit vertraglich vereinbart wurde. Der Wortlaut "nur die im Folgenden aufgeführten" und die ausführliche Auflistung einer Vielzahl von Krankheiten und Erregern mache dem Versicherungsnehmer klar, was Gegenstand der Police sei, so die Richter des OLG in Hamm. Tageskarte