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5. Dezember 2013 | 14:57 Uhr
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Mailen

Voller Steuersatz für Hotelfrühstück durch Bundesfinanzho

Voller Steuersatz für Hotelfrühstück durch Bundesfinanzhof bestätigt: Auch beim Angebot von „Übernachtung mit Frühstück“ gilt der ermäßigte Satz nur für den Übernachtungsanteil, da die Frühstücksleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen. welt.de, bundesfinanzhof.de