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17. Juni 2019 | 07:00 Uhr
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Zoll deckt Mindestlohnverstöße im Gastgewerbe auf

Im Großraum Dortmund führte jede zehnte Überprüfung zu Beanstandungen, am häufigsten wegen Verstößen gegen den Mindestlohn. Insgesamt gab es "37 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern".

Zollkontrolle

Viele Überprüfungen im Gastgewerbe führen zu Beanstandungen

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Am 7. Juni hatte der Zoll bundesweit Hotels und Gaststätten kontrolliert. Erste Berichte über festgestellte Verstöße gibt es auch aus Heilbronn und Nürnberg. Im Raum Nürnberg hätten die Überprüfungen zur Einleitung von rund 30 Bußgeldverfahren gegen Arbeitgeber und Beschäftigte geführt, teilt der Zoll mit; hauptsächlich aufgrund von Verstößen gegen die Mitführungspflicht von Dokumenten und die Sofortmeldepflicht. Des Weiteren habe sich eine Reihe von Verdachtsfällen auf Leistungsmissbrauch, sozialversicherungsrechtliche Meldepflichtverletzungen und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz ergeben. In Heilbronn bestehe in insgesamt 27 Fällen der Verdacht auf Verstöße, und zwar bei vier Fällen in Form von möglichen Mindestlohnunterschreitungen, in fünf Sachverhalten in Form von Beitragsvorenthaltungen und bei fünf angetroffenen Arbeitnehmern in Form von illegaler Ausländerbeschäftigung.  Zoll Dortmund, Zoll Nürnberg, Zoll Heilbronn

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