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10. April 2017 | 09:00 Uhr
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Mailen

Berliner Airbnb-Verbot wird Fall für Karlsruhe

Seit Mai 2014 dürfen Wohnungen in der Hauptstadt nur mit Genehmigung des Bezirksamtes für andere Zwecke genutzt werden. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat 41 Klagen von Eigentümern oder Mietern, die schon zuvor an Feriengästen vermieteten, an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Wohnungsnotstand rechtfertige es nicht, Eigentümer zu zwingen, gewerblich genutzte Räume in Wohnraum zurück zu verwandeln. Die Übergangsfrist von zwei Jahren und die Möglichkeit, eine Genehmigung zu beantragen, könnten das nicht kompensieren. Berliner Zeitung

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