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12. Juli 2017 | 09:00 Uhr
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Mailen

Bettensteuer in Erfurt teilweise gekippt

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat entschieden, es sei unrechtmäßig, die Übernachtungsabgabe für Privatreisende in Höhe von fünf Prozent des Zimmerpreises nur von Betrieben mit mehr als acht Betten zu erheben. AHGZ

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