Hamburg begrenzt Kurzzeitvermietung auf acht Wochen
Die Hamburger Bürgerschaft hat beschlossen, dass ab 2027 die Kurzzeitvermietung von Wohnraum nur noch für jährlich acht Wochen erlaubt ist. Die Begrenzung ist nicht neu, sie galt aber bisher nur, wenn mehr als 50 Prozent einer Wohnung vermietet wurden. Mit der Regelung soll unter anderem die "touristische Nutzung“ wieder in Hotels und Boardinghäuser verlagert werden, so der Senat. Taz