Hessischer Verwaltungsgerichtshof weist Dehoga-Klage gegen K
Hessischer Verwaltungsgerichtshof weist Dehoga-Klage gegen Kirchheimer Bettensteuer ab: Kreisvorsitzender Hanns-Karl Madelung wollte gegen die gestaffelte Abgabe von bis zu 1,50 Euro pro Übernachtung vorgehen. Das Gericht ließ keine Revision zu, eine Beschwerde dagegen ist beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. AHGZ