Münchner Airbnb-Vermieterin gewinnt Prozess gegen die Stadt
Die Stewardess darf ihre Eigentumswohnung temporär vermieten, wenn sie beruflich unterwegs ist, urteilten die Richter am Bayrischen Verwaltungsgerichtshof. Da sie dem Wohnungsmarkt Münchens mit der Vermietung ihres ansonsten selbst genutzten Apartments keinen Wohnraum entziehe, verstoße sie nicht gegen das Zweckentfremdungsverbot. BR